Gemeinschaftskunde

1. Eine 15-Jährige kauft sich von ihrem Taschengeld eine Handtasche für 80 Euro. Eine Freundin meint dazu: „Ohne Einverständnis deiner Eltern geht das nicht.“ Welche Regelung sieht das Gesetz vor?

2. Dürfen auch Jugendliche unter 16 Jahren in die Disco und wenn ja, wie lange?

3. Welche Regelungen sieht das Jugendschutzgesetz für den Fall vor, dass eine 16-Jährige bei ihrem
Freund übernachten will?

4. Ab welchem Alter kann man bestraft werden, wenn man etwas in einem Laden stiehlt?

5. Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?

6. Sollen Jugendliche ab 16 bei der Bundestagswahl wählen dürfen?

7. Wie kann das Zusammenleben von Flüchtlingen und Deutschen gelingen?

8. Soll in Deutschland das Volk über wichtige politische Fragen entscheiden und nicht Politikerinnen und Politiker?

9. Warum werden in manchen Konflikten Kinder als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt und was kann die Welt dagegen tun?

10. Wie beeinflusst die Europäische Union unser Leben?

Dies sind typische Fragen, mit denen sich die Schülerinnen im Gemeinschaftskundeunterricht ab Klasse 8 beschäftigen. Lernorte sind dabei nicht nur das Klassenzimmer, sondern auch außerschulische Orte wie das Amtsgericht in Rottenburg oder das Europäische Parlament in Straßburg.

Für den Unterricht grundlegend sind die drei Leitgedanken des „Beutelbacher Konsens“. Diese besagen:

  • Überwältigungsverbot (keine Indoktrination);
  • Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik im Unterricht;
  • Befähigung der Schüler, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren. 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Wesentliche Ziele des Gemeinschaftskundeunterrichts sind also, die Schülerinnen zu befähigen, sich selbst ein begründetes Urteil zu einer kontroversen Frage bilden zu können und Standpunkte kritisch hinterfragen zu können.


Patrick Wegler