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Schutzkonzept

Grundlegender Wert in unserer pädagogischen Arbeit ist die gemeinsame Überzeugung, dass jeder Mensch eine unantastbare personale Würdebesitzt, die für uns Christen in der unmittelbaren Beziehung mit Gott gründet.

Deshalb verpflichten wir uns, sie zu achten und im Umgang einander erlebbar zu machen, jede und jeden vor Grenzüberschreitungen zu schützen und zu bewahren, insbesondere die Würde und Integrität der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass es überall dort, wo Menschen zusammen leben und zusammen arbeiten, zu unachtsamen Grenzverletzungen, zu Grenzüberschreitungen und Übergriffen und zu psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt kommen kann.

Deshalb umfasst unser Schutzkonzept Maßnahmen
    • der Prävention gegen Gewalt und insbesondere gegen sexualisierte Gewalt in unseren Schulen
    • und der Intervention bei vermuteter oder tatsächlicher sexualisierter Gewalt.

Wir setzen damit bischöfliches Recht und den §8 SGB VIII um, die uns verpflichten, das Kindeswohl zu schützen und unseren Schutzauftrag wahrzunehmen.

Das Schutzkonzept verpflichtet alle, Schülerinnen, Schülerinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern, ihren Umgang miteinander wahrzunehmen und Handlungen, die unangemessen sind, anzusprechen, zurückzumelden und zu verändern und unangemessene und unrechtmäßige Handlungen verantwortlich bei Ansprechpartnern oder Leitungskräften anzusprechen.

Die Führungskräfte sind verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, Situationen aufzuklären und unrechtmäßige und unangemessene Handlungen zu unterbinden. Dabei steht der Schutz und das Wohl der betroffenen Personen im Vordergrund.

Die Verantwortung für das Schutzkonzept und seine Umsetzung hat die pädagogische Geschäftsführung.